Was ist Barrierefreiheit? 👂
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie es sich anfühlt, ausgeschlossen zu sein?
Barrierefreiheit sorgt dafür, dass niemand dieses Gefühl erleben muss. Sie bedeutet, dass digitale Angebote, Räume und Produkte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.
Im digitalen Bereich bedeutet das beispielsweise klare Navigation, gut lesbare Texte oder alternative Beschreibungen für Bilder. Doch Barrierefreiheit ist mehr als Technik: Sie schafft Verbindungen, zeigt Wertschätzung und macht deutlich, dass jede:r willkommen ist.
Welche Bereiche umfasst Barrierefreiheit?
Sehbehinderungen
Dazu gehören Menschen mit Blindheit, eingeschränktem Sehvermögen, Farbenblindheit und anderen visuellen Beeinträchtigungen. WCAG 2.1 empfiehlt Anpassungen wie Textalternativen für Bilder, angemessenen Farbkontrast und anpassbare Textgrößen.
Hörbehinderungen
Menschen mit Hörverlust oder Taubheit profitieren von Untertiteln, Transkripten und visuellen Indikatoren für akustische Inhalte.
Körperliche oder motorische Einschränkungen
WCAG 2.1 unterstützt Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit, z. B. durch Empfehlungen für eine intuitive Navigation, die auch ohne Maus funktioniert (zum Beispiel mit der Tastatur).
Kognitive und Lernbehinderungen
Hierzu zählen Menschen mit Aufmerksamkeitsdefiziten, Dyslexie oder anderen kognitiven Einschränkungen. Die WCAG 2.1 enthält Vorschriften zur Schaffung klarer und leicht verständlicher Inhalte, Vermeidung blinkender Elemente und Bereitstellung übersichtlicher Navigation.
Sprachbehinderungen
Manche Menschen haben Schwierigkeiten mit Sprachverarbeitung oder Sprachverwendung. WCAG 2.1 hilft ihnen, indem sie Texte und Inhalte verständlicher und leichter lesbar gestaltet.
Alterungsbedingte Einschränkungen
WCAG berücksichtigt auch altersbedingte Beeinträchtigungen, wie schlechteres Sehen, Hören oder langsamere Reaktionszeiten.
Die wichtigsten Normen erklärt
Damit digitale Angebote für alle zugänglich sind, sind gesetzliche Richtlinien und technische Standards unerlässlich. Vier der wichtigsten Normen und Standards im Bereich Barrierefreiheit sind das BFSG, WCAG, BITV und EN 301 549. Diese Normen bieten klare Anforderungen und Orientierung für barrierefreie Websites und Anwendungen.
Erfahren Sie hier mehr darüber, wie diese Richtlinien den Zugang zu digitalen Inhalten erleichtern.
BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 in Deutschland eingeführt und dient als Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen, um eine barrierefreie Teilhabe in der digitalen Welt zu gewährleisten.
Ab 2025 gilt das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen des privaten Sektors, beispielsweise für Banken, Einzelhandel und den öffentlichen Verkehr. Die Norm legt nicht detailliert fest, wie die Barrierefreiheit umzusetzen ist, verweist jedoch auf internationale Standards wie die EN 301 549.
WCAG – Web Content Accessibility Guidelines
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard des W3C-Konsortiums zur Gestaltung von barrierefreien Webinhalten. Die WCAG sind in drei Stufen (A, AA, AAA) unterteilt und bieten konkrete Anforderungen, um Webinhalte zugänglich zu gestalten, etwa für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Die WCAG umfassen Kriterien wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit und sind in vielen Ländern, darunter Deutschland, als Grundlage für gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit anerkannt.
BITV – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die alle öffentlichen Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die BITV basiert auf den Anforderungen der WCAG und stellt sicher, dass Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind. Sie legt fest, dass Websites mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG erfüllen müssen und umfasst darüber hinaus nationale Anforderungen, die auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten sind.
EN 301 549 – Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
Die EN 301 549 ist der zentrale Standard für die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen in der EU. Sie definiert umfassende technische Anforderungen für Webseiten, Software und elektronische Geräte. Die EN 301 549 basiert ebenfalls auf den WCAG, erweitert diese aber um zusätzliche Kriterien, die auf Geräte und Anwendungen angewendet werden können. Die Norm ist für öffentliche Einrichtungen in der EU verbindlich und dient Unternehmen als Orientierung, wie barrierefreie digitale Lösungen gestaltet werden sollten.